4. Februar 2012

EU: Angeln ist nicht gleich Angeln, schon gar nicht in Deutsch­land und Frankreich

Print Friendly

Liebe Mit­tel­hes­sen­blog­le­ser: Fährt jemand aus Mit­tel­hes­sen zufäl­lig ins deutsch-französische Grenz­ge­biet am Rhein und will dort fischen oder angeln? Nun denn, dann kann man nur Petri Heil wün­schen und dass nicht plötz­lich ein paar knur­rige Elsäs­ser auf­tau­chen, die sauer sind auf die Deut­schen. Mög­li­cher­weise könn­ten fran­zö­si­sche Grenz­be­amte zu einer Retour­kut­sche gegen deut­sche Ang­ler aus­ho­len. In der ansons­ten idyl­li­schen Ecke am Rhein, die sogar als euro­päi­sche Modell­re­gion gilt, trübt näm­lich ein Ang­ler­krieg die ansons­ten har­mo­nisch deutsch-französischen Bezie­hun­gen. Schuld ist mög­li­cher­weise der deut­sche Hang, alles bis ins Letzte regeln zu wol­len und die den Fran­zo­sen eigene Art des Laissez-faire. Das macht dann sogar vor Fischen nicht halt. Und das geht so:

Angeln unterliegt in Frankreich wesentlich weniger Auflagen als in Deutschland

Deutsch oder fran­zö­sisch angeln?

In Deutsch­land kann man nicht ein­fach so seine Angel­rute kau­fen, die ins Was­ser hal­ten und den nächs­ten bes­ten Fisch raus­ho­len und überm Lager­feuer brut­zeln. Um angeln zu dür­fen, brauchts näm­lich so eini­ges. Als da wären: die Fische­rei­prü­fung, die bestan­den wer­den muss und die Frage, in wel­chem Bun­des­land man zuhause ist. Glaubt man den Dis­kus­sio­nen in diver­sen Ang­ler­boards im Inter­net, so haben die baye­ri­sche und die hes­si­sche Fische­rei­prü­fung den Ruf die här­teste zu sein.

Dafür würde man aber viel ler­nen. In den Boards wird dann gleich auch mit einem Irr­glau­ben auf­ge­räumt: Wer sich eine Angel kauft und dann in einem pri­va­ten Fischwei­her sein Glück ver­sucht, gerät genauso mit dem Gesetz in Kon­flikt wie der­je­nige, der sich ein stil­les Plätz­chen an einem ver­schwie­ge­nem Lahn-. Fulda-, Main-, Rhein-, Donau– oder Elbe­arm sucht oder einem ein­sam lie­gen­den Wald­see, um ers­tes Ang­ler­glück aus­zu­pro­bie­ren: Kommt jemand Offi­zi­el­les vor­bei und ist schlecht gelaunt, droht eine Anzeige wegen Fischwil­de­rei. Kommt es zu einer Ver­ur­tei­lung, kön­nen hohe Stra­fen dro­hen. Das Forum nrw-angler.de berich­tet über 600 Euro, die ein glück­lo­ser Petri­jün­ger auf­ge­brummt bekam, die Säch­si­sche Zei­tung spricht in ihrer Online-Ausgabe von 900 Euro, die einem rechts­kräf­tig veur­teil­ten Fischwil­de­rer auf­er­legt wur­den. Licht am Hori­zont des dun­kel­deut­schen Fischer­him­mels bie­tet immer­hin der Blick nach Mit­tel– und Nord­ost­deutsch­land. Die Bun­des­län­der Bran­den­burg und Mecklenburg-Vorpommern haben das Angeln auf so genannte Fried­fi­sche ohne Angel­schein seit den Jah­ren 2005 und 2006 auch für Erwach­sene frei­ge­ge­ben. Ein­fach so angeln geht aber immer noch nicht, denn dafür braucht es einen Erlaub­nisschein, den es so wie die Fische­rei­prü­fung nur gegen die Zah­lung eines bestimm­ten Prei­ses gibt.„
Wie sieht die Lage in Frank­reich aus?  Um es kurz zu machen: Das Recht auf freies unge­hin­der­tes Angeln gilt seit der Fran­zö­si­schen Revo­lu­tion als eines der zen­tra­len Rechte eines freien Bür­gers. Wer angeln will, braucht sich nur einen Erlaub­nisschein zu holen. Aller­dings sollte man zwi­schen sich und die deut­sche Grenze mög­lichst viel Abstand brin­gen.
Am bes­ten fährt man auf die fran­zö­si­sche Seite, sucht sich einen Platz an Ufer und wirft dann die Lei­nen aus. Denn sonst könnte es einem wie Renald Jundt erge­hen, über des­sen Schick­sal der Deutsch­land­funk vor kur­zem berich­tet hatte:  Der Elsäs­ser wollte wie so oft im Rhein angeln und ver­ließ sich auf die gefal­le­nen Grenz­bäume, auch zwi­schen Deutsch­land und Frank­reich. Der Mann dachte, es sei doch eigent­lich egal, wo er nun mit sei­nem Fischer­boot auf den trä­gen Rhein­flu­ten düm­pelt, um zu angeln.  Pech für den Mann, dass er nur wenige Meter auf deut­sches Gebiet geriet und dort gleich­sam in die Fänge der deut­schen Was­ser­schutz­po­li­zei. Die juckte es wenig, dass er gül­tige fran­zö­si­sche Ang­ler­pa­piere besitzt. Er hatte eben kei­nen d e u t s c h e n Angel­schein. Seine Aus­rüs­tung wurde beschlag­nahmt, ihm der Pro­zess gemacht. Auf bei­den Sei­ten des Rheins wird nun mit Span­nung auf den Pro­zess­aus­gang gewar­tet.

Wer nun auf Num­mer sicher gehen und in Frank­reich mit genü­gend Dis­tanz zu den offen­sicht­lich immer noch gül­ti­gen Lan­des­gren­zen fischen will, dem sei diese Über­sicht emp­foh­len: Die Lieux de pêches.
Detail­liert bis in die kleinste Region lie­fert diese inter­ak­tive Karte Infor­ma­tio­nen dar­über, wo man am bes­ten wel­chen Fisch wo angeln kann.

Wer übri­gens Angel­gäste aus dem Aus­land erwar­tet, sollte diese bei der geschil­der­ten Fak­ten­lage am bes­ten gleich mit den deut­schen Gepflo­gen­hei­ten ver­traut machen.


Share and Enjoy:
  • del.icio.us
  • Facebook
  • Twitter
  • Google Bookmarks
  • LinkedIn
  • RSS

Com­ments

Powered by Face­book Comments

Comments

  1. laura says:

    Aber ich wusste gar nicht, dass es so schlimm ist. Sehr inter­es­sant vor allem.

  2. Kai says:

    Sehr inter­es­san­ter Arti­kel: Für mich dann doch lie­ber in Deutsch­land angeln :)

    Viele Grüße

    Kai

Speak Your Mind

*


*

Webdesign